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Die eigene Tankstelle

Elektromobilität ist auf dem Vormarsch. Die Frage nach der passenden Ladeinfrastruktur würden viele Hausbesitzer am liebsten mit einer eigenen Wallbox beantworten. Dank der seit 24. November gültigen Förderung ist das nun attraktiver als je zuvor. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Förderung.

Elektroautos begeistern. Nahezu lautlos, lokal völlig emissionsfrei und mit einem ungemein harmonischen Antrieb haben sie Verbrennern vieles voraus und wenn Reichweiten und Ladezeiten ins eigene Nutzungsschema passen, ist dank entsprechender Förderungen die Verlockung groß. Hier kommt Ihr zu unserem Beitrag zu den interessantesten förderfähigen Wallboxen.

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  • Noch attraktiver wird Elektromobilität allerdings, wenn man zu Hause laden kann. Egal ob Garage, Carport oder schlicht die eigene Einfahrt – die Möglichkeit, morgens in ein voll geladenes Auto zu steigen, ist schon Luxus pur. Schließlich geht damit bei den meisten Elektroautos auch die Fähigkeit einher, das Fahrzeug vorzuheizen oder zu klimatisieren. Technisch ist das nicht nur für die Passagiere gut, auch ein wohltemperierter Akku profitiert in Sachen Leistungsfähigkeit von passenden thermischen Bedingungen.

  • Natürlich müssen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein, sprich Sie wohnen im Eigenheim oder der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft hat nichts gegen die Montage einer Wallbox. In letzter Hinsicht sind die Gesetze glücklicherweise auch gerade relaxter geworden, sodass man nicht mehr auf die Zustimmung aller Miteigentümer angewiesen ist.

     

    Nichtsdestotrotz bleiben als Hindernis oft die entstehenden Kosten, denn neben der reinen Ladestation muss ja auch die Montage bezahlt werden. Das summiert sich dann für einen Ladepunkt schnell mal auf einen Betrag von 2000 Euro, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Doch keine Panik, Abhilfe gibt es seit dem 24. November 2020 in Form einer Förderung durch die KfW. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden Wallboxen an nicht öffentlich zugänglichen Plätzen wie Garagen, Carports oder eben der eigenen Einfahrt. In Anspruch nehmen kann die Förderung jeder, unabhängig davon, ob er Besitzer der Immobilie ist, sie gemietet hat oder auch, ob es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

     

    Die Förderung beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, sofern die Gesamtkosten diesen Wert übersteigen. Sprich, wer sich – wie auch immer – eine Wallbox für 899 Euro samt Installationskosten montieren lässt geht leer aus. Beträgt die Rechnung jedoch 900 Euro oder mehr, so ist diese förderfähig. Bei mehreren Ladepunkten ist die Rechnung analog fortzuführen.

     

    Punkt zwei: Die montierte Wallbox muss auf der Liste der förderfähigen Modelle stehen, diese ist im Internet unter folgender Adresse einzusehen und wird kontinuierlich aktualisiert:

     

    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/

  • Warum wird nicht jede Wallbox gefördert?

    Es muss sich um eine sogenannte „smarte“ Wallbox handeln. Das heißt, diese kann durch den Stromversorger kontrolliert werden. Welchen Zweck hat das? Sollte ein großer Bedarf an Strom bestehen, dann kann der Stromversorger die Wallbox für eine gewisse Zeit vom Netz trennen, um Lastspitzen vorzubeugen. Wer sein Auto nachts lädt, wird davon kaum etwas merken, da ja gerade dann ein Überangebot an Strom besteht, der teilweise noch gegen Bezahlung in andere Länder „entsorgt“ wird. Tagsüber, wenn alle den Herd anschmeißen, könnte es aber schon einmal sein, dass das Auto für einige Zeit nicht lädt. In der Praxis wird man davon nichts merken, denn schließlich reden wir hier nicht von stundenlangen Auszeiten.

  • Welche Leistung darf die Wallbox haben?

    Förderfähige Wallboxen dürfen eine maximale Leistung von 11 kW liefern. Damit soll die Spitzenlast reduziert werden. Dieser Wert gilt allerdings, wie auch die Förderung selbst, pro Ladepunkt. Wer also in seiner Garage zwei, drei oder mehr Wallboxen montieren möchte, kann jeden dieser Ladepunkte mit 11 kW versorgen und auch für jeden die Förderung beantragen. Natürlich muss der Hausanschluss die entsprechende Ladeleistung liefern können bzw. ein entsprechendes Lastmanagement vorhanden sein.

  • Wann darf ich die Förderung beantragen?

    Die Maßnahmen, also die Installation darf noch nicht begonnen haben. Planen können Sie natürlich schon, doch die Antragstellung darf erst dann erfolgen, wenn der Antrag bereits gestellt wurde. Sie können also schon mal in aller Ruhe mit ihrem Stromversorger sprechen und den Elektriker zu Rate ziehen, der Auftrag jedoch darf erst erteilt werden, wenn Sie die Antragsbestätigung bekommen haben.

     

  • Kann ich später Ladepunkte hinzufügen?

    Das können Sie natürlich tun, eine Förderung gibt es allerdings dann nicht mehr. Sollen es also mehrere Ladepunkte werden, zum Beispiel in einer Gemeinschaftsgarage, dann sollte man sich dessen vorher bewusst sein und die Förderung für alle Wallboxen beantragen. Bei späteren Erweiterungen bleibt man auf den Kosten sitzen.

  • Hier kommt Ihr zu unserem Beitrag zu den interessantesten förderfähigen Wallboxen.

Die eigene Tankstelle

Elektromobilität ist auf dem Vormarsch. Die Frage nach der passenden Ladeinfrastruktur würden viele Hausbesitzer am liebsten mit einer eigenen Wallbox beantworten. Dank der seit 24. November gültigen Förderung ist das nun attraktiver als je zuvor. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Förderung.

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Elektroautos begeistern. Nahezu lautlos, lokal völlig emissionsfrei und mit einem ungemein harmonischen Antrieb haben sie Verbrennern vieles voraus und wenn Reichweiten und Ladezeiten ins eigene Nutzungsschema passen, ist dank entsprechender Förderungen die Verlockung groß. Hier kommt Ihr zu unserem Beitrag zu den interessantesten förderfähigen Wallboxen.

Noch attraktiver wird Elektromobilität allerdings, wenn man zu Hause laden kann. Egal ob Garage, Carport oder schlicht die eigene Einfahrt – die Möglichkeit, morgens in ein voll geladenes Auto zu steigen, ist schon Luxus pur. Schließlich geht damit bei den meisten Elektroautos auch die Fähigkeit einher, das Fahrzeug vorzuheizen oder zu klimatisieren. Technisch ist das nicht nur für die Passagiere gut, auch ein wohltemperierter Akku profitiert in Sachen Leistungsfähigkeit von passenden thermischen Bedingungen.

Natürlich müssen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein, sprich Sie wohnen im Eigenheim oder der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft hat nichts gegen die Montage einer Wallbox. In letzter Hinsicht sind die Gesetze glücklicherweise auch gerade relaxter geworden, sodass man nicht mehr auf die Zustimmung aller Miteigentümer angewiesen ist.

 

Nichtsdestotrotz bleiben als Hindernis oft die entstehenden Kosten, denn neben der reinen Ladestation muss ja auch die Montage bezahlt werden. Das summiert sich dann für einen Ladepunkt schnell mal auf einen Betrag von 2000 Euro, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Doch keine Panik, Abhilfe gibt es seit dem 24. November 2020 in Form einer Förderung durch die KfW. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Wallboxen an nicht öffentlich zugänglichen Plätzen wie Garagen, Carports oder eben der eigenen Einfahrt. In Anspruch nehmen kann die Förderung jeder, unabhängig davon, ob er Besitzer der Immobilie ist, sie gemietet hat oder auch, ob es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

 

Die Förderung beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, sofern die Gesamtkosten diesen Wert übersteigen. Sprich, wer sich – wie auch immer – eine Wallbox für 899 Euro samt Installationskosten montieren lässt geht leer aus. Beträgt die Rechnung jedoch 900 Euro oder mehr, so ist diese förderfähig. Bei mehreren Ladepunkten ist die Rechnung analog fortzuführen.

 

Punkt zwei: Die montierte Wallbox muss auf der Liste der förderfähigen Modelle stehen, diese ist im Internet unter folgender Adresse einzusehen und wird kontinuierlich aktualisiert:

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektroautos-Wohngebäude-(440)/

Warum wird nicht jede Wallbox gefördert?

Es muss sich um eine sogenannte „smarte“ Wallbox handeln. Das heißt, diese kann durch den Stromversorger kontrolliert werden. Welchen Zweck hat das? Sollte ein großer Bedarf an Strom bestehen, dann kann der Stromversorger die Wallbox für eine gewisse Zeit vom Netz trennen, um Lastspitzen vorzubeugen. Wer sein Auto nachts lädt, wird davon kaum etwas merken, da ja gerade dann ein Überangebot an Strom besteht, der teilweise noch gegen Bezahlung in andere Länder „entsorgt“ wird. Tagsüber, wenn alle den Herd anschmeißen, könnte es aber schon einmal sein, dass das Auto für einige Zeit nicht lädt. In der Praxis wird man davon nichts merken, denn schließlich reden wir hier nicht von stundenlangen Auszeiten.

Welche Leistung darf die Wallbox haben?

Förderfähige Wallboxen dürfen eine maximale Leistung von 11 kW liefern. Damit soll die Spitzenlast reduziert werden. Dieser Wert gilt allerdings, wie auch die Förderung selbst, pro Ladepunkt. Wer also in seiner Garage zwei, drei oder mehr Wallboxen montieren möchte, kann jeden dieser Ladepunkte mit 11 kW versorgen und auch für jeden die Förderung beantragen. Natürlich muss der Hausanschluss die entsprechende Ladeleistung liefern können bzw. ein entsprechendes Lastmanagement vorhanden sein.

Wann darf ich die Förderung beantragen?

Die Maßnahmen, also die Installation darf noch nicht begonnen haben. Planen können Sie natürlich schon, doch die Antragstellung darf erst dann erfolgen, wenn der Antrag bereits gestellt wurde. Sie können also schon mal in aller Ruhe mit ihrem Stromversorger sprechen und den Elektriker zu Rate ziehen, der Auftrag jedoch darf erst erteilt werden, wenn Sie die Antragsbestätigung bekommen haben.

 

Kann ich später Ladepunkte hinzufügen?

Das können Sie natürlich tun, eine Förderung gibt es allerdings dann nicht mehr. Sollen es also mehrere Ladepunkte werden, zum Beispiel in einer Gemeinschaftsgarage, dann sollte man sich dessen vorher bewusst sein und die Förderung für alle Wallboxen beantragen. Bei späteren Erweiterungen bleibt man auf den Kosten sitzen.

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